Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Firma IOTECK — Maurice Hecker
Version 1.0 — Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen IOTECK, Inhaber Maurice Hecker, Am Blumenpfad 8a, 41516 Grevenbroich (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, Hardwareentwicklung und IoT-Lösungen.
(2) Vertragsgrundlage für alle Rechtsgeschäfte mit dem Auftragnehmer bilden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(4) Der Auftraggeber erkennt diese AGB durch Auftragserteilung, Annahme eines Angebots oder Nutzung des Kundenportals an. Abweichungen, Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Annahme des Auftrags über das Kundenportal. Die Annahme eines Auftrags über das Kundenportal mittels des bereitgestellten Auftragslinks gilt als rechtsverbindliche Willenserklärung des Auftraggebers.
(3) Im Rahmen der Auftragsannahme über das Kundenportal werden die vom Auftraggeber eingegebenen Daten (Name, Firma, Anschrift, E-Mail, Telefon, USt-IdNr.) verarbeitet und gespeichert. Es gelten ergänzend die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
(4) Mündliche Absprachen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Entwicklung individueller Softwarelösungen (Web-Applikationen, Mobile Apps, Backend-Systeme, APIs)
- Hardwareentwicklung (Schaltungsdesign, Platinenlayout, Prototypen, Serienfertigung)
- IoT- und Automatisierungslösungen (Sensorintegration, Cloud-Anbindung, Echtzeit-Monitoring)
- IT-Beratung und technische Konzeption
- Wartung und Support bestehender Systeme
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer wird den daraus resultierenden Mehraufwand separat kalkulieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorlegen.
(3) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen oder verzögerter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich die Fristen entsprechend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Dauer des Projekts zur Abstimmung und Entscheidungsfindung bevollmächtigt ist.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Fristen angemessen zu verlängern. Durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Abnahmen und Freigaben von Zwischenergebnissen sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die Leistungen als abgenommen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Abrechnung erfolgt wahlweise auf Basis eines Festpreises oder nach Aufwand (Stundensatz). Die jeweils geltenden Stundensätze werden im Angebot ausgewiesen.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Bei aufwandsbezogener Abrechnung wird der tatsächlich geleistete Aufwand auf Basis der im Kundenportal dokumentierten Zeiteinträge abgerechnet.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen werden im Angebot vereinbart.
(5) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang einzustellen und den Zugang zum Kundenportal zu sperren. Die Sperrung entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
(6) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vereinbarten Stundensätze bei laufenden Verträgen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen anzupassen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
§ 6 Kundenportal
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein webbasiertes Kundenportal zur Verfügung, über das Aufträge eingesehen, angenommen und Rechnungen abgerufen werden können.
(2) Der Zugang zum Kundenportal erfolgt über persönliche Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) oder über individuelle Auftragslinks (Token). Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Die Annahme eines Auftrags über das Kundenportal (durch Klick auf den entsprechenden Bestätigungsbutton) gilt als rechtsverbindliche Willenserklärung und ist einem schriftlichen Vertragsschluss gleichgestellt.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Kundenportals. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang zum Kundenportal bei Zahlungsverzug, Missbrauch oder Verstoß gegen diese AGB zu sperren.
§ 7 Abnahme
(1) Werkleistungen bedürfen der Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Fertigstellung mitteilen und die Leistung zur Abnahme bereitstellen.
(2) Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss die Mängel konkret und nachvollziehbar beschreiben.
(3) Erfolgt innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv einsetzt.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Maßgeblich für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit ist die im Angebot oder der Leistungsbeschreibung festgehaltene Spezifikation.
(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung. Der Auftragnehmer wird Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
(4) Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, höherer Gewalt oder der Verwendung in nicht spezifizierter Umgebung beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (Software, Hardware-Designs, Dokumentation) für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(2) Eine Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Übertragung von Urheberrechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden.
(3) Standardkomponenten, Frameworks, Bibliotheken und wiederverwendbare Module, die vom Auftragnehmer vor oder unabhängig vom Auftrag entwickelt wurden, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält an diesen ein nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt).
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in anonymisierter Form als Referenz zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Auftragnehmers.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Diese Pflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, werden die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge enden mit der Abnahme und vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistung. Wartungs- und Supportverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Laufende Verträge (z.B. Wartung, Support) können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt, über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bereits fertiggestellte Arbeitsergebnisse nach Bezahlung übergeben.
§ 13 Datenaufbewahrung und Löschung
(1) Der Auftragnehmer speichert auftragsbezogene Daten (Kundendaten, Aufträge, Rechnungen, Zeiterfassung) für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
(2) Geschäftsbriefe und Rechnungen unterliegen einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gemäß § 147 Abs. 1 AO und § 257 Abs. 1 HGB. Vertragsunterlagen werden 6 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufbewahrt (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
(3) Der Auftraggeber kann jederzeit die Löschung seines Benutzerkontos im Kundenportal verlangen. Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Löschung kann schriftlich oder per E-Mail an mail@ioteck.de beantragt werden.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Aussperrung, Unterbrechung der Energieversorgung oder der Telekommunikationsnetze.
(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses informieren. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Grevenbroich, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt (Salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.